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Das
Deutsche Bankgeheimnis
Seit dem 01.04.2005 ist eine Gesetzesnovelle in Kraft
getreten, die das
deutsche Bankgeheimnis quasi ad absurdum führt.
Staatliche Einrichtungen wie z.B. Finanzamt, oder Arbeitsamt
haben seit dem
01.04.2005 Zugriff auf die Bankverbindungen deutscher
Staatsbürger.
Weiterhin werden alle Kontodaten dauerhaft gespeichert und
sind somit jederzeit
nachvollziehbar. Davor schützt auch ein häufiges wechseln
der Bankverbindung
nicht. Bis dato erfolgreich praktiziert, erregt man durch
häufigen Wechsel der
Kontoverbindung jetzt höchstens das Interesse der Behörden.
Das Schweizer Bankgeheimnis
Die Schweiz ist nicht ohne Grund berühmt für Ihr äußerst
diskretes Umgehen
mit persönlichen Angelegenheiten. Diese Diskretion hat die
Schweiz zu einem
der bedeutendsten Finanzplätze der Welt gemacht. Dies ist
die Grundlage für
einen äußerst stabilen Staatshaushalt und den damit
einhergehenden hohen
Lebensstandard der Schweizer.
Demzufolge ist das Interesse an einer Lockerung des
Bankgeheimnis seitens
der Schweizer gleich Null. Für die Preisgabe von Kundendaten
ist in jedem
Falle eine richterliche Anordnung nötig, welche von einem
Schweizer Gericht
erwirkt sein muss. Seriosität, Diskretion und Respekt vor
der Privatsphäre
des Einzelnen. Es sind diese einfachen Prinzipien, die die
Schweiz so
erfolgreich gemacht haben.
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