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Das Deutsche Bankgeheimnis


Seit dem 01.04.2005 ist eine Gesetzesnovelle in Kraft getreten, die das
deutsche Bankgeheimnis quasi ad absurdum führt.
Staatliche Einrichtungen wie z.B. Finanzamt, oder Arbeitsamt haben seit dem
01.04.2005 Zugriff auf die Bankverbindungen deutscher Staatsbürger.
Weiterhin werden alle Kontodaten dauerhaft gespeichert und sind somit jederzeit
nachvollziehbar. Davor schützt auch ein häufiges wechseln der Bankverbindung
nicht. Bis dato erfolgreich praktiziert, erregt man durch häufigen Wechsel der
Kontoverbindung jetzt höchstens das Interesse der Behörden.



Das Schweizer Bankgeheimnis


Die Schweiz ist nicht ohne Grund berühmt für Ihr äußerst diskretes Umgehen
mit persönlichen Angelegenheiten. Diese Diskretion hat die Schweiz zu einem
der bedeutendsten Finanzplätze der Welt gemacht. Dies ist die Grundlage für
einen äußerst stabilen Staatshaushalt und den damit einhergehenden hohen
Lebensstandard der Schweizer.
Demzufolge ist das Interesse an einer Lockerung des Bankgeheimnis seitens
der Schweizer gleich Null. Für die Preisgabe von Kundendaten ist in jedem
Falle eine richterliche Anordnung nötig, welche von einem Schweizer Gericht
erwirkt sein muss. Seriosität, Diskretion und Respekt vor der Privatsphäre
des Einzelnen. Es sind diese einfachen Prinzipien, die die Schweiz so
erfolgreich gemacht haben.

 

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